Shalom Chaverim

Jüdisches Leben in der Region Rhein-Erft-Rur

Eine Gruppe männlicher und weiblicher Sportler, teils stehend teils liegend mit einer großen Fahne

Diese Ausstellung beschäftigt sich mit der Geschichte der jüdischen Gemeinden in der Region Rhein-Erft-Rur seit dem Mittelalter. Sie thematisiert dabei die frühen Zeugnisse des Zusammenlebens wie der Verfolgungen ebenso wie Gleichheit, Toleranz, Integration und Assimilierung in den folgenden Jahr­hunderten bis 1933 sowie Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung während der Shoah. Auch die „Wieder­gutmachung“, die Ver­söhnung und das Gedenken nach 1945 sowie die heutige Situation werden abgebildet. Dabei wird deutlich, wie sehr christliche und jüdische Kultur und Tradition einander über Jahr­hunderte beeinflusst haben.

„… Die Menschen leben dort […], wo sie gar nicht angenommen, integriert werden mußten, weil sie längst angenommen und integriert waren; weil sie längst dazu gehörten.

Es war ihr Dorf, sie waren Deutsche, so klug und so dumm wie ihre Nachbarn, sprachen deren Platt, fühlten sich nicht endlich, sondern längst zu Hause, hatten Verwandte in den Nachbardörfern, spielten Karten mit den Dorfbewohnern, turnten mit ihnen und spielten Fußball, nahmen an Kriegen teil, wurden verwundet, fielen, hatten ihre Vorurteile, ihre Urteile…“

Aus: Heinrich Böll, Die Juden von Drove, in: Köln und das rheinische Judentum. Festschrift Germania Judaica, Köln 1984, S. 494.

Die einzelnen Themenbereiche der Ausstellung:

1

321 bis 1794

Ausgrenzung und Zusammenleben

2

1794 bis 1933

Toleranz und Assimilierung

3

1933 bis 1945

Entrechtung, Verfolgung, Vernichtung

4

Nach 1945

Wiedergutmachung, Versöhnung und Gedenken

Hebräische Schriftzeichen auf altem Papier

Teil 1 – 321 bis 1794

Ausgrenzung und Zusammenleben

321

1944

Bereits in der Spät­antike lässt sich jüdisches Leben in Köln nach­weisen, wobei ein Dekret von 321 die früheste bekannte Erwähnung darstellt und zeigt, dass jüdische und christliche Traditionen hier früh neben­einander bestanden. Seit dem 13. Jahr­hundert ist jüdisches Leben auch in Berg­heim, Brühl, Erf­tstadt und Jülich nach­gewiesen, vereinzelte Belege des 14. Jahr­hunderts finden sich in Frechen und Bed­burg. Phasen des Zusammen­lebens wechselten sich mit Phasen schwerer Ver­folgungen – etwa während der Kreuz­züge und der Pestpogrome des 14. Jahrhunderts – ab. Erst in der Frühen Neuzeit entstand wieder ein stabileres jüdisches Gemeinde­leben, das jedoch stark von der Haltung der jeweiligen Landesherren abhing und sich in Formen begrenzter Selbst­verwaltung sowie regionaler Vernetzung zeigte.

Ein Dekret von Kaiser Konstantin aus dem Jahr 321 erlaubte es erstmalig, Juden in den Kölner Stadtrat zu berufen. Dieses Dokument stellt den frühesten nachweisbaren Hinweis auf jüdische Menschen im Rheinland dar und verdeutlicht, dass jüdische und christliche Traditionen im Gebiet bereits seit spätantiken Zeiten vergleichbare Wurzeln besitzen. Bereits acht Jahre zuvor, im Jahr 313, wurde im Rahmen des Edikts von Mailand die Religionsfreiheit für Christen und für alle anderen Menschen festgeschrieben.

Teil einer alten Mauer mit Inschrift.

Es ist anzunehmen, dass das Dekret von 321 auch auf unsere Region, mit zahlreichen villae rusticae, die die Stadt mit lebensnotwendigen Gütern versorgten, Auswirkungen hatte. Der erste schriftliche Beleg jüdischen Lebens in unserer Region stammt allerdings erst aus dem Jahr 1096 – dem Jahr des ersten Kreuzzugs. Erzbischof Hermann III. ließ damals Kölner Jüdinnen und Juden nach Kerpen und in sechs andere Orte bringen, um sie vor den fanatischen Kreuzfahrern zu schützen. Nur in Kerpen überlebten die Juden dieses Massaker.

Der Grabstein des 1156 verstorbenen Rabbiners Jacob aus Köln wurde nach der Verwüstung des Kölner Judenfriedhofs Judenbüchel 1349 beim Ausbau der Landesburg Lechenich wiederverwendet und befindet sich noch immer am Vorburgtor (Willy Horsch, 2012, CC BY 3.0).

Der Grabstein des 1156 verstorbenen Rabbiners Jacob aus Köln wurde nach der Verwüstung des Kölner Judenfriedhofs Judenbüchel 1349 beim Ausbau der Landesburg Lechenich wiederverwendet und befindet sich noch immer am Vorburgtor (Willy Horsch, 2012, CC BY 3.0).

Seit dem 13. Jahrhundert ist jüdisches Leben auch in Bergheim, Brühl, Erftstadt und Jülich nachgewiesen, vereinzelte Belege des 14. Jahrhunderts finden sich in Frechen und Bedburg. In der gesamten Region kam es während der Pest 1348/49 zu brutalen Ausschreitungen gegen hier lebende jüdische Menschen, die mit Mord oder Vertreibung endeten.

Immer wieder und überall kam es im Heiligen Römischen Reich zu Pogromen gegen Mitglieder jüdischer Gemeinden. Diebold Schillings Luzerner Chronik thematisiert diese martialische Gewalt, hier die Verbrennung von Ravensburger Juden 1429 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern).

Immer wieder und überall kam es im Heiligen Römischen Reich zu Pogromen gegen Mitglieder jüdischer Gemeinden. Diebold Schillings Luzerner Chronik thematisiert diese martialische Gewalt, hier die Verbrennung von Ravensburger Juden 1429 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern).

Links: oben Stadt, unten brennende Menschen. Rechts: unten Zuschauende, oben mehr Personen.

In den folgenden Jahrhunderten lebten in den Orten unserer Region jüdische Menschen vereinzelt, teilweise auch kontinuierlich wie in Lechenich, aber nicht in größeren Gemeinschaften. Ein regeres jüdisches Gemeindeleben entwickelte sich allmählich in der Frühen Neuzeit und speziell nach dem Dreißigjährigen Krieg – abhängig von der Toleranz der jeweiligen Landesherren, die die Ansiedlung von jüdischen Menschen regulierten.

Niederschrift der Verurteilung und Verteidigung Heymanns.

1716 wurde der Jude Heymann wegen Tabakrauchens auf der Straße („alzeith mit der tabacks feifen im maul über die gassen“) „denunzyrt“ und bestraft. Er gab daraufhin zu Protokoll, dass auch viele andere auf der Straße rauchen würden. (Stadtarchiv Kerpen, Depositum Pfarre St. Martinus, Gerichtsakten, Nr. 337)

Heyman jud wird denuncyrt das

alzeith mit der tabacks feif im

maul uber die gasse [&] taback

rauchendt ___ thue.

Respondet, vermeinet nicht dardurch

zu viel gethan zu habe ahngesehen

Er andere, und zwar der viel taback

auf der gass rauchendt gesehen

Lange Tafel mit lateinischer Inschrift.

Als Inhaber des so genannten „Judenregals“ konnten die Landesherren sie gegen Entgelt unter Schutz stellen.

1266 regelte Erzbischof Engelbert II. das Friedhofs- und Bestattungsrecht, Zollbestimmungen und das Monopol für den Geldverleih für die jüdische Bevölkerung. Die Quelle ist nicht nur inhaltlich für das christlich-jüdische Verhältnis, sondern auch wegen ihrer äußeren Form als in Stein gehauene Urkunde bedeutend. Das so genannte „Judenprivileg“ ist im Kölner Dom zu sehen (© Superbass / CC-BY-SA-4.0).

Die rechtliche Stellung der hier lebenden jüdischen Menschen wurde in Kurköln seit Ende des 16. und im Herzogtum Jülich-Berg seit dem Ende des 17. Jahrhunderts fixiert. In Bergheim und in Brühl fanden nach 1700 sogenannte Judenlandtage statt, die als Organe jüdischer Selbstverwaltung galten. Alltagsaspekte wie die Vernetzung des Kerpener Juden Moyses – Schwiegervater des Jülicher Juden Benedict – über Orts- und Territorialgrenzen hinweg oder die Taufe eines Wesselinger Juden sind den Quellen des 17. und 18. Jahrhunderts zu entnehmen.

Schreiben, in dem Ausweisung Juden wegen ansteckender Krankheit gefordert wird.

1738 wies der Herzog von Jülich-Berg auch den Jülicher Bürgermeister an, dass die „ins Land nicht gehörige Juden“ – also die unvergleideten Juden – wegen einer ansteckenden Krankheit „aus dem Land geschaffet werden“ (Stadtarchiv Jülich, I Bund 66-20).

Von Gottes Gnaden Wir Karl Philipp, Pfalz-Graff bey Rhein/des Heil.[igen] Röm.[ischen] Reichs Erz-Schatzmeister und Churfürst/ in Bayern / zu Gülich, Cleve und Berg Herzog, Fürst zu Moerß / Graff zu Veldenz / Sponheim / der Marck und Ravensperg / Herr zu Ravenstein / u.u.

Liebe Getreue; Wir erinnern uns zwarn annoch gnädigst, was Wir euch wegen der in Ungarn und Siebenbürgen grassierender contagiöser Kranckheit und dieserthalb zu nehmen seyender Praecaution in nicht gestattendem Auffenthalt deren Bettel-Juden unterm 3. Septembris und 9. Octobris letzhin gnädigst anbefolhen haben; Nachdeme nun seither von Ober- und übrigen Vorgängeren der sämbtlicher Judenschafft unterthänigst angezeigt worden, daß wider die in hiesigen Unseren Herzogthumben und Landen vergleydete Juden, deren Knechte und Leuthe gleichs denen in sothanen gnädigsten Verordnungen vermeldeten Bettel-Juden verfahren werden wolte, und dan Wir zu Abhelffung dieses Beschwehrs gnädigst geschehen lassen mögen, daß die einländische unter Unserem Glaidt stehende Juden von jedes Orths Beambten, wohe selbige wohnhafft, sich mit Certificaten, daß und wohe diese domiciliirt, auch wan und wohin abgehen und wiederkommen wollen, versehen lassen, im übrigen gnädigst verordnet haben, daß die ins Land nicht gehörige Juden mit denen ein-samblenden Almosen inner 8. Tägen Zeit nach Verkündung dieser Unserer weitherer gnädigster Willens-Meinung aus dem Land geschaffet werden; Als ohnverhalten es auch zu fernerer schuldigster Verfolgung und mit dem gnädigsten Befelch hieben, daß ihr gemelten einländischen Juden die verlangende Certificaten auff anmelden obbesagter Massen mittheilen, dieselbe dagegen, wan sich Glaidt-mäßig auffführen, nicht beschwehren, sonsten aber Eingangs gemelten Unseren gnädigsten Verordnungen gehorsambste Einfolge leisten sollet, Düsseldorf den 7. November 1738.

Aus Höchstgemelter Ihrer Churfürstl.[ichen] Durchl.[aucht] sonderbahrem gnädigsten Befelch.

Lokalbezüge: Jülich

Münzschatz eines jüdischen Fernhändlers?

Ein Haufen ausgeschütteter Münzen links, rechts der Hals eines liegenden Tongefäßes.

Münzschatzfund aus der Grünstraße in Jülich (Museum Zitadelle Jülich, Foto: Siegfried Peters).

1953 wurde in Jülich bei Ausschachtungsarbeiten ein spätmittelalterlicher Münzschatz gefunden. Er bestand aus mindestens 139 Münzen verschiedenster Herkunft, verborgen in einem Tongefäß. Alle Münzen stammen aus dem 13. und der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Neben zahlreichen dünnen, hohl geprägten Hellern, die z.T. zerbrochen waren, befanden sich auch Gold- und Silbermünzen im Gefäß. Die jüngste Münze aus diesem Schatzfund datiert auf die Zeit zwischen 1350 und 1461. Dieses Datum und der Fundort führen uns auf die Spur des möglichen Besitzers des Schatzes: Zwischen 1350 und 1461 befand sich am Fundort die Synagoge von Jülich. Da der Fund sehr überregional zusammengesetzt ist wäre es denkbar, dass ein jüdischer Fernhändler hier seine Münzen versteckte. Möglicherweise war er den Pestpogromen zum Opfer gefallen, die von 1348 bis 1350 im Rheinland wüteten, und konnte seinen Schatz nicht mehr bergen.

Lokalbezüge: Elsdorf

1808: Ab heute heißen wir Knicker

Das Namenänderungsverzeichnis der Juden in der Mairie Esch von 1808. Das Heft umfasst 26 Seiten mit 73 Namenänderungseinträgen und wurde vorab vom Unterpräfekten in Köln gestempelt und paginiert
Sie hießen Anchel, Samson oder Cain und verdienten ihr Geld durch Handel – kein Klischee, sondern die Wirklichkeit vieler Elsdorfer Juden vor gut 200 Jahren. Bis die Franzosen kamen. Zwar hatten die Eroberer viele Freiheiten gebracht, doch Juden blieben der Regierung suspekt. Im Elsdorfer Stadtarchiv befindet sich ein Heft aus dem Jahre 1808, worin 73 Juden in der damaligen Mairie [Bürgermeisterei] Esch die Änderung ihres Namens bekundeten. Familiennamen waren damals längst üblich – mit Ausnahme der Juden. Sie führten jeweils den Vornamen des Vaters als Nachnamen. 1808 erließ Kaiser Napoleon deshalb ein Gesetz, wonach jüdische Untertanen des Reiches ihre Namen anpassen mussten. Dabei reichte es nicht, den bisherigen Nachnamen beizubehalten, da alttestamentarische Namen gesetzlich verboten waren.
Also ab jetzt Müller oder Schmitz? Nein, davor scheuten sie zurück – vielleicht hatte auch Bürgermeister Friderichs davon abgeraten. Stattdessen entschieden sich viele für Namen wie Baum, Hirsch oder Knicker.

Lokalbezüge: Jülich

Pokalsieger – Makkabi Jülich wird Westdeutscher Faustballmeister

5 Männer stehen nebeneinander, Arme ineinander verschränkt. Dahinter eine Flagge.

Faustballmeister im Westdeutschen Makkabi-Verband: Hakoah Jülich. V. l. n. r.: Michael Schnitzler, Josef Voss, Hans Voss, Eric (?) Mendel, Walter Horn (Stadtarchiv Jülich, 017-2-6 Nr. 259).
Der Jüdische Jugend-Verein Jülich hatte seit 1926 eine eigene Sportabteilung, in der vor allem Faustball gespielt wurde. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde jüdischen Menschen die Mitgliedschaft in „arischen“ Sportvereinen verboten. Die Zahl der Mitglieder in den jüdischen Sportvereinen stieg. Die Jülicher Sportabteilung des Jugendvereins schloss sich 1934 dem Westdeutschen Makkabi-Verband an. Schon kurze Zeit später, am 27. August 1934, wurde im Jülicher Stadion an der Rur auf dem Platz des Jülicher Turnvereins die Faustballmeisterschaft des Westdeutschen Makkabi-Verbandes durchgeführt. Es nahmen insgesamt elf Mannschaften aus Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach teil. Die Jülicher Mannschaft wurde Westdeutscher Meister. Bis 1938 war die Ausübung von Sport jüdischen Sportlerinnen und Sportlern noch möglich. Der jüdische Sport kam mit der Reichspogromnacht am 9. November 1938 zum Erliegen.

Lokalbezüge: Brühl

Die jüdische Gemeinde im mittelalterlichen Brühl

Der jüdische Friedhof in Brühl wird urkundlich im 14. Jahrhundert erstmals erwähnt (Foto: Stadtarchiv Brühl)

Seit dem 14. Jahrhundert lassen sich Juden in Brühl in Quellen nachweisen. Voraussetzung für ihren Aufenthalt war die Zahlung einer „Schutzgebühr“ an den Kurfürsten. Ein Vertrag von 1369 zeigt, dass Juden als gleichberechtigte Geschäftspartner bei Grundstücks­geschäften mit Christen galten. Gefragt waren sie vor allem als Kreditgeber, da Christen kirchenrechtlich keine Zinsen erheben durften. 1371 sind Geldgeschäften Brühler Juden belegt. Erzbischof Friedrich gestattete dem Juden Bunhun, gen. Schaiff, mit Frau, Angehörigen (familia) und Habe den Aufenthalt in Brühl für die nächsten drei Jahre gegen eine Schutzgebühr von jährlich 60 schweren Goldgulden. 1424 verwehrte Köln jüdischen Menschen einen dauerhaften Aufenthalt in ihrer Stadt, woraufhin möglicherweise erneut Juden in das erzbischöfliche Brühl zogen. Hier wurden sie weiter toleriert. Ab 1371 ist ein Judenfriedhof belegt, und für die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts sind jüdische Wohnhäuser in Brühl nachgewiesen.

10 stehende Männer, davor liegt ein weiterer mit Ball. Hinter ihnen Netz u. Landschaft.

Teil 2 – 1794 bis 1933

Toleranz und Assimilierung

1794

1944

Durch die Einführung französischer Verwaltungs­strukturen am Ende des 18. Jahrhunderts erhielten Juden im Rheinland erstmals umfassende Bürger­rechte. Sie wurden jedoch schon bald wieder beschnitten und bestanden bis zur endgültigen rechtlichen Gleich­stellung im Deutschen Reich 1871 nur eingeschränkt. Die neuen Fre­iheiten förderten zunächst eine starke gesellschaftliche und wirt­schaftliche Integration, was sich in Vereins­mitglied­schaften, wachsendem Wohlstand und einer offen gelebten, zugleich aber oft ver­blassenden religiösen Identität zeigte. Mit dem Erstarken anti­semitischer Stimmungen ab der Wende zum 20. Jahr­hundert und besonders nach dem Ersten Weltkrieg kam es jedoch zu wachsender Ausgrenzung, die einige jüdische Gemein­schaften zur Gründung eigener kultureller und sportlicher Vereine veranlasste.

Die Errungenschaften der Französischen Revolution wurden mit der Eroberung der linksrheinischen Gebiete 1794 und der Eingliederung in das französische Staatsgebiet 1801 im neu gegründeten „Roer-Departement“ eingeführt. Für die Menschen jüdischen Glaubens bedeutete das erstmals eine rechtliche Gleichstellung mit den übrigen Staatsbürgern. Schon sechs Jahre später, 1808, wurden diese durch Napoleon Bonaparte wieder eingeschränkt. Die geltenden Gesetze blieben auch nach der Übernahme der Rheinprovinz durch die Preußen 1816 in Kraft. Erst mit der Reichsgründung 1871 wurden die Juden rechtlich der übrigen Bevölkerung gleichgestellt.

1808 änderte sich für jüdische Menschen die Namengebung: Die jüdischen Frauen und Männer im nördlichen Mittel- und Westeuropa hatten bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts meist noch keine festen Familiennamen. Die Namen bestanden aus dem eigenen Vornamen und dem Vornamen des Vaters verbunden mit einem zwischengeschobenen ben („Sohn von“) oder bat („Tochter von“). Mit Dekret vom 20. Juli 1808 wurden feste Familien- und Vornamen eingeführt. So sollte die Assimilation, also die Anpassung an die Gesellschaft gefördert werden. Für die Marie [Bürgermeisterei] Esch hat sich das Register, in das die neuen Namen am 20. Juli 1808 eingetragen wurden, erhalten.

Erklärungen zur Namensänderung von Samuel Mendel und Bernard Mendel am 20.07.1808.

Namenregister der Mairie Esch vom 20. Juli 1808 (Stadtarchiv Elsdorf)

[Siegel] Emp. Fran. 50 c

[Prägesiegel]

Premier feuille

Beauyard [président du première instance de arrondissement de Cologne]

Registre, desliné á y inserire les Declarations des Juifs, á faire par eux, en Conformité du décret imperial en date du 20 Juillet 1808.

1) Par-devant Nous Maire de la Mairie d’Esch, s’est présenté Samuel Mendel démeurant á Elsdorff, qui a declairé prendre le Nome Knicker pour nom de famille, et pour prénom celui de Jérome, et a signé avec nous

Samuel Mendel M[aire] J[acques] Friderichs

2) Par-devant Nous Maire d’Esch s’est presenté Bernard Mendel, qui a declaré prendre le Nom de Knicker pour nom de famille, et pour prénom celui de Bernard, et signé avec Nous

bernard mendel M J Friderichs

Die neuen Freiheiten führten zu einer zunehmenden Integration der jüdischen Bevölkerung in die Gesellschaft. Ein sichtbares Zeichen hierfür sind die überall nachweisbaren Mitgliedschaften Menschen jüdischen Glaubens in den bürgerlichen Vereinen. Auch wirtschaftlich führten die neuen Möglichkeiten zu einem überdurchschnittlichen Wohlstand.

Trotz der Aufhebung von Berufsbeschränkungen blieben die traditionellen Handelsberufe im Laufe des 19. Jahrhunderts die vorherrschenden Gewerbe. Allerdings spezialisierte sich der Handel. Durch die zunehmende Emanzipation und Gewerbefreiheit war er auch in Sparten möglich, die bis dahin Juden verschlossen waren. Die Bezeichnung „Kaufmann“ löste die „Handelsleute“ ab.

Werbeinserate jüdischer Gewerbebetriebe

Werbeinserate jüdischer Gewerbebetriebe aus Jülich (1931), Lechenich (1930) und Wesseling (1924) (Stadtarchiv Erftstadt; Stadtarchiv Wesseling; Stadtarchiv Jülich).

Immer mehr Juden waren aufgrund des Steueraufkommens wahlberechtigt, einzelne wurden auch in die Stadtverordnetenversammlungen gewählt. Die jüdische Identität konnte offen gelebt werden: Jüdische Feste wurden ganz selbstverständlich in den größeren Gaststätten und Sälen der Orte gefeiert.

Einladung zum „Simchas-Thora-Ball“ (Kreis-Intelligenzblatt für Euskirchen und Rheinbach Nr. 40 vom 3. Oktober 1868) und zum „Purim-Ball“ im Englischen Hof in Lechenich (Euskirchener Zeitung, Nr. 14, 15.2. 1879, beide Stadtarchiv Euskirchen).

Gleichzeitig verlor das Judentum im Alltagsleben vielfach an Bedeutung. Zahlreiche Jüdinnen und Juden fühlten sich vornehmlich als „gute Deutsche“ und kaum noch als jüdische Menschen.

Doch gegen Ende des 19. Jahrhunderts kam der Antisemitismus als eine neue Form der Feindlichkeit gegenüber einer angeblichen „jüdischen Rasse“ im Sinne des Darwinismus auf. Er steigerte sich nach dem Ersten Weltkrieg zu offenen Anfeindungen gegenüber jüdischen Menschen. Diese spürbare schrittweise Ausgrenzung aus der bürgerlichen Gesellschaft führte bei Teilen der jüdischen Bevölkerung zu einer Rückbesinnung auf die jüdischen Wurzeln.

Silberpokal mit Gravur zu Gewinnern von Sportveranstaltungen

Faustball Wanderpreis des VINTUS (Verband der jüdischen neutralen Turn- und Sportvereine) gestiftet vom Jüdischen Jugend-Verein Jülich im Jahr 1929. Seit 1926 hatte der Jugend-Verein eine eigene Sportabteilung (Museum Zitadelle Jülich, Inv.-Nr. 1996-0054, Schenkung Joseph M. Voss).

Es entstanden eigene jüdische Vereine, wie z.B. Jüdische Jugendvereine, so 1919 in Kerpen und Jülich, und Sportvereine, wie z.B. der VINTUS 1926 in Jülich und die „Turn- und Sportgruppe des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten“ 1925 in Düren. Diese Vereine blieben aber bis 1933 noch eine Minderheit im jüdischen Leben.

Faustball Wanderpreis des VINTUS (Verband der jüdischen neutralen Turn- und Sportvereine) gestiftet vom Jüdischen Jugend-Verein Jülich im Jahr 1929. Seit 1926 hatte der Jugend-Verein eine eigene Sportabteilung (Museum Zitadelle Jülich, Inv.-Nr. 1996-0054, Schenkung Joseph M. Voss).

Bis 1936 gab es beim Horremer SV etliche jüdische Fußballspieler: Walter Ehrlich, Jg. 1910, war mehrere Jahre lang Torwart der 1. Mannschaft und wanderte 1935 nach Johannesburg/Südafrika aus. Auch die Vettern Bruno Cohen, Jg. 1911, (vierter von rechts) und Kurt Hermanns, Jg. 1910, spielten schon als Schüler für den HSV. Sie wanderten 1935 bzw. 1936 nach New York aus (Stadtarchiv Kerpen, Bildarchiv Nr. 4148).

Bis 1936 gab es beim Horremer SV etliche jüdische Fußballspieler: Walter Ehrlich, Jg. 1910, war mehrere Jahre lang Torwart der 1. Mannschaft und wanderte 1935 nach Johannesburg/Südafrika aus. Auch die Vettern Bruno Cohen, Jg. 1911, (vierter von rechts) und Kurt Hermanns, Jg. 1910, spielten schon als Schüler für den HSV. Sie wanderten 1935 bzw. 1936 nach New York aus (Stadtarchiv Kerpen, Bildarchiv Nr. 4148).

10 stehende Männer, davor liegt ein weiterer mit Ball. Hinter ihnen Netz u. Landschaft.
Satzung mit u.a. Infos zu Mitgliedschaft, Vorstand, Auflösung u. Finanzen.

Die Satzung des Jüdischen Jugendbundes Kerpen vom 1. November 1919 nennt als Vereinsziel „die Anhänglichkeit seiner Mitglieder an das Judentum [zu] erhalten und kräftig in ihren Sinn für alle idealen Interessen anregen, sie geistig und körperlich fortbilden und zu edler Geselligkeit [zu] vereinen“ (Stadtarchiv Kerpen, Amt Kerpen 621).

Satzungen
des Jüdischen Jugendbundes Kerpen

I.

Name, Sitz und Zweck

Der jüdische Jugendbund Kerpen mit dem Sitze in Kerpen ist ein unparteiischer Mittelpunkt der gesamten jüdischen Jugend von Kerpen

Er will die Anhänglichkeit seiner Mitglieder an das Judentum erhalten und kräftig in ihrem Sinn für alle idealen Interessen anregen, sie geistig und körperlich fortbilden und zu edler Geselligkeit vereinen.

II.

Der Verein verfolgt keine bestimmte politische oder religiöse Richtung. Bei den Veranstaltungen des Vereins darf jedoch nichts geschehen, was gegen das jüdische Religionsgesetz verstößt.

III.

Der Erreichung der Vereinszwecke dienen regelmäßige Zusammenkünfte, Unterhaltung einer Bibliothek, sowie vornehmlich Vorträge und Diskussionen über Themen der jüdischen Vergangenheit und Gegenwart und aus allen sonstigen Gebieten des Wissens, ferner Pflege des Wanderns & gesellige Veranstaltungen.

IV.

Mitgliedschaft

Die Mitglieder können sein: a) ordentliche, b) außerordentliche. Ordentliches Mitglied kann jeder ehrenhafte Jude männlichen oder weiblichen Geschlechts werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, bis zu seiner Verheiratung. Die außerordentlichen Mitglieder haben nur beratende Stimmen und können Vorstandsämter nicht bekleiden. Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorsitzenden. Beiträge betragen für ordentliche Mitglieder 10 Mark, für außerordentliche 5 Mark jährlich, zahlbar in halbjährlichen Raten.

V.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter desselben, dem Schriftführer und dem Kassierer. Inhaber dieser Ämter müssen in Kerpen wohnhaft sein. Dem Vorstand zur Seite steht ein Ausschuß von mindestens 6 Mitgliedern, den der Vorstand in allen wichtigen Angelegenheiten hinzuzuziehen hat. Vorstand und Ausschuß werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl auf je ein Jahr gewählt. In den Ausschuß können die auswärtigen Mitglieder sowie die außerordentlichen bis zu je 2 Vertreter stellen.

VI.

Mitgliederversammlungen

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im 1. Quartal jedes Kalenderjahres statt. Regelmäßige Gegenstände ihrer Tagesordnung sind:

Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts

Vornahme der Wahlen zum Vorstand und Ausschuß

Die Mitgliederversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Jede Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.

Statutenänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Erschienenen, Änderungen des Zwecks des Vereins erfordern einen Beschluß von Dreiviertelmehrheit einer Mitgliederversammlung, in der zwei Drittel aller Mitglieder erschienen sind.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vorstand jederzeit berufen. Er hat sie zu berufen, wenn ein Viertel aller Mitglieder es beantragt.

VII.

Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur beschlossen werden, wenn die Zahl der Mitglieder dauernd unter zehn fällt, oder wenn eine Mitgliederversammlung, [zu] der drei Viertel der Mitglieder erschienen sind, sie mit Dreiviertel-Mehrheit beschließt.

VIII.

Vereinsvermögen

Ausgeschiedene Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen. Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen zu gleichen Teilen an die wohltätigen jüdischen Vereine und Stiftungen von Kerpen.

IX.

Vereinsjahr
Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

Kerpen, den 1.11.1919

[Unterschriften:]Karl Brünell, I. Vorsitzender
Hermann Leiser, II. Vorsitzender
Sally Leiser, Kassirer
Josef Leiser, Schriftführer

Mitglieder-Verzeichnis
1. Karl, Brünell, Kerpen Vorsitzender
2. Hermann Leiser Kerpen Stellvertreter
3. Sally Leiser Kerpen Kassierer
4. Josef Leiser Kerpen Schriftführer
5. Philipp Leiser Kerpen
6. Siegmund Leiser Kerpen
7. Norbert Leiser Kerpen
8. Emma Leiser Kerpen
9. Julie Leiser Kerpen
10. Isidor Leiser Kerpen
11. Bernh(ard) Leiser Kerpen
12. Felix Leiser Kerpen
13. Selma Leiser Kerpen
14. Max Leiser Kerpen
15. Hilda Leiser Kerpen
16. Dora Leiser Kerpen

Archivmaterial zu Synagogen

Teil 3 – 1933 bis 1945

Entrechtung, Verfolgung, Vernichtung

1933

1944

Unmittelbar nach der Macht­übernahme der National­sozialisten 1933 setzte eine umfassende Ent­rechtung und systematische Aus­grenzung der jüdischen Bevölkerung ein, die sich über Boykotte, gesetz­liche Diskriminierung und all­tägliche Schikanen stetig verschärfte. Mit den November­pogromen 1938 erreichte die Gewalt eine neue Dimension. Synagogen wurden zerstört, jüdische Menschen miss­handelt und getötet sowie die Betroffenen zusätzlich finanziell belastet. Während des Zweiten Welt­kriegs führten Depor­tationen, Zwangs­arbeit und industrielle Massen­morde schließlich zur Ermordung von etwa sechs Millionen europäischen Jüdinnen und Juden. Darunter war nahezu die gesamte jüdischen Bevölkerung der heutigen Kreise Rhein-Erft und Düren, deren Gemein­schaft nach 1945 voll­ständig vernichtet war.

Mann vor einem Haus, der ein Schild vor dem Oberkörper hat.

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 begann die systematische Diskriminierung und Unterdrückung der Jüdinnen und Juden im Deutschen Reich. Die propagierte Hetze entlud sich unmittelbar nach diesem Ereignis bereits in gewaltsamen Übergriffen gegenüber der jüdischen Bevölkerung. Wer diese Übergriffe als einmalige antisemitische Aktion ansah, wurde am 1. April 1933 eines Besseren belehrt: Mit dem sogenannten Judenboykott sollten auch die übrigen Einwohner*innen an der Unterstützung jüdischer Geschäfte und Einrichtungen gehindert werden, indem Nationalsozialisten Stellung vor jüdischen Geschäften bezogen.

Judenboykott in Frechen vor dem Geschäft Cohen auf der Hauptstraße. Auf dem Schild ist zu lesen: „Deutsche kaufen nicht in diesem Juden-Laden“ (Stadtarchiv Frechen, BS 000423-01)

Bis zum Jahr 1938 wurde eine sukzessive Ausgrenzung und Benachteiligung der jüdischen Bevölkerung vorangetrieben. Schon die Rassengesetze von 1935 machten jüdische Menschen zu Bürgerinnen und Bürgern zweiter Klasse. Diese Diskriminierung betraf alle Lebensbereiche.

Als Beispiel kann die vorgeschriebene Annahme der Zwangsnamen „Sara“ (für Frauen) und „Israel“ (für Männer) ab dem 17. August 1938 angeführt werden.

Auszug aus der Heiratsurkunde von Adolf Katz und Alice Hertz (Stadtarchiv Frechen, Heiratsurkunde 110/1928)

Der nebenbezeichnete Ehemann Adolf Katz führt auf Grund der Anordnung vom 17. August 1938 den zusätzlichen Vornamen Israel und die nebenbezeichnete Ehefrau Alice Katz geborene Hertz den zusätzlichen Vornamen Sara. Frechen, den 21. Januar 1939. Der Standesbeamte In Vertretung: [Unterschrift]

Archivmaterial zum Thema Entrechtung

Die Ereignisse des November 1938 überschatteten die bereits erlittenen Benachteiligungen. In ganz Deutschland – so auch in der Region an Rhein, Erft und Rur – brannten Synagogen, wurden jüdische Geschäfte und Häuser geplündert und zerstört sowie jüdische Menschen überfallen und ermordet. Ausgelöst wurde diese Gewalt durch eine antisemitische Hetzrede von Joseph Goebbels. Die Novemberpogrome markieren den überaus gewaltsamen Übergang von der Ausgrenzung und Diskriminierung der jüdischen Menschen zur systematischen Verfolgung bis hin zum Holocaust.

Die Reichprogromnacht in Brühl. Das Bild zeigt den Brand der Synagoge in Brühl am 10. November 1938 (Stadtarchiv Brühl, Neff –Synagogenbrand 10 Nov 1938).

Die Reichprogromnacht in Brühl. Das Bild zeigt den Brand der Synagoge in Brühl am 10. November 1938 (Stadtarchiv Brühl, Neff –Synagogenbrand 10 Nov 1938).

Brennende Synagoge in einer Häuserreihe. Zivilisten schauen von der Straße aus zu.

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 und insbesondere nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Jahr 1941 verschärfte sich die Lage der jüdischen Bevölkerung weiter.

Beschreibung der Ausschreitungen im Rahmen der Reichspogromnacht in Kerpen (Stadtarchiv Kerpen, Amt Kerpen Nr. 2966, Bl. 4).

Sie wurden in sogenannten Ghettos zusammengetrieben und anschließend in die eroberten Gebiete Osteuropas deportiert. Dort mussten gesunde Menschen Zwangsarbeit leisten, während Kranke, Ältere und Kinder entweder durch Sonderaktionen der SS oder in Vernichtungslagern ermordet wurden. Auch in unserer Region wurden Menschen verschleppt. Vom sogenannten „Ghettohaus“ wurden die letzten 31 noch in Kerpen lebenden jüdischen Kinder, Frauen und Männer am 18. Juli 1942 deportiert: der Jüngste war der 4-jährige Erich Eiffeler, der Älteste der 86-jährige Philipp Voss. Die meisten von ihnen wurden nach Maly Trostinec bei Minsk gebracht und sofort ermordet. Niemand von ihnen überlebte den Holocaust.

Deportation von jüdischen Menschen aus Kerpen (Stadtarchiv Kerpen, Bildarchiv Nr. 5830).

Deportation von jüdischen Menschen aus Kerpen (Stadtarchiv Kerpen, Bildarchiv Nr. 5830).

Zwei Laster voller Menschen, in die Menschen geführt werden. Daneben Schaulustige.

Ungefähr sechs Millionen Menschen der jüdisch-europäischen Bevölkerung fielen der antisemitischen Mordmaschinerie der Nationalsozialisten und ihrer vielen willfährigen Helfer so zum Opfer – unter ihnen die überwiegende Mehrheit der jüdischen Bevölkerung der heutigen Kreise Rhein-Erft und Düren. Im heutigen Rhein-Erft-Kreis waren es fast 700 Jüdinnen und Juden.

Nach der Niederlage des Deutschen Reiches 1945 war die ehemals blühende jüdische Gesellschaft in unserer Region vollständig ausgelöscht.

Namensregister mit personenbezogenen Daten und Deportationsdatum.

Die Deportation der jüdischen Familien ist in einer Akte im Stadtarchiv Kerpen überliefert. Besonders der zynische Ausdruck „evakuiert“ kann als Sinnbild für das Verständnis der NS-Ideologie angeführt werden (Stadtarchiv Kerpen, Amt Kerpen, Nr. 2954, Bl. 11r, 12).

Ein Mann sitzt auf einem Stuhl, hinter ihm stehen eine Frau und zwei Männer.

Vielen Jüdinnen und Juden blieb nur die Flucht aus ihrer Heimat. Dabei konnten sich nur wenige retten, auch die Flucht in benachbarte Staaten blieb meistens erfolglos.

Das Bild zeigt Maita, Chaim (sitzend), Levi und Simcha Erder im Jahr 1939 im Pariser Exil (Stadtarchiv Hürth, 5.01.2596).

Lokalbezüge: Bergheim

Ein Dokument der Entrechtung

Meldekarte der Familie Falk (Stadtarchiv Bergheim)

Als Isidor Falk 51 Jahre alt ist, kommen die Nationalsozialisten an die Macht, seine Frau Philippine ist zu diesem Zeitpunkt 36 Jahre alt, ihr Sohn ist erst 14 Jahre alt. Als praktizierende jüdische Familie sind sie damit einer wachsenden Gefahr ausgesetzt. Die gezeigte Meldekarte verdeutlicht die Entrechtung die die Familie in dieser Zeit erlitt. Isidor Falk – geboren als preußischer Staatsangehöriger wechselt zunächst wie alle Bürger*innen zum Staatsbürger des Deutschen Reichs. Diese Reichsbürgerschaft wird ihm aufgrund des Reichsbürgergesetztes von 1935 entzogen. Erkennbar ist dies an dem grünen Schriftzug „Nicht Reichsbürger“. Auch die Auswirkungen der Namensänderungsverordnung von 1938 sind auf dem Dokument zu erkennen. Isidors Name wird um den Namen „Israel“ ergänzt, Philippines Name um den Namen „Sara“. Isidor Falk wurde im Konzentrationslager Auschwitz ermordet, Philippine und Helmut flohen nach Brüssel und überlebten.

Lokalbezüge: Pulheim-Stommeln

Alltagsleben einer Krämerfamilie

Johanna Moses mit ihrer Großnichte Ilse Moses vor ihrem Kaufladen am Kattenberg 23 (heute 27), ca. 1934. (Stadtarchiv Pulheim, Bildarchiv)

Das Bild zeigt das Alltagsleben einer jüdischen Unternehmerfamilie, die bereits die ersten Auswirkungen systematischer Ausgrenzung zu bewältigen hat. Die gewaltsamen Ausschreitungen von 1938, insbesondere die Reichspogromnacht, lagen damals noch in der Ferne. Während der Reichpogromnacht zogen zwei Stommelner SA-Mitglieder mit geschulterten Gewehren auf. Zerstört wurde das Geschäft nicht. Mit der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 wurde jüdischen Menschen der Betrieb von Geschäften untersagt. Der kleine Laden von Johanna Moses musste daraufhin schließen, sie verzog nach Köln und wurde von dort deportiert und vermutlich in Maly Trostinec ermordet.

Lokalbezüge: Elsdorf

Warum der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand

Der älteste Teil des Judenfriedhofs nach dem Krieg (Stadtarchiv Elsdorf, B-I-592).
Dass die Deutschen nach Kriegsende und Sturz des Nationalsozialistischen Regimes plötzlich zu Freunden und Förderern des Judentums geworden wären, kann wahrlich nicht behauptet werden. Umso erstaunlicher ist, dass die Elsdorfer Amtsverwaltung sich bald der Pflege des jüdischen Friedhofes annahmen. Am 24. Juli 1946 berichtete Bürgermeister Jean Klütsch der Kreisverwaltung: „Anfang Juni dieses Jahres wurde bereits mit der Instandsetzung des jüdischen Friedhofes in Elsdorf begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Monat August beendet sein.“ Einige Grabsteine lagen umgestoßen da, mehr war nicht passiert. Dass die meisten jüdischen Friedhöfe überhaupt die NS-Zeit überstanden hatten, ist der fehlenden Rechtslage zur Umwidmung geschuldet. Die Nationalsozialisten waren zu Massenmorden fähig, aber an diese Paragraphen hielten sie sich. Der jüdische Friedhof in Elsdorf ist der größte im Altkreis Bergheim. Er besteht seit 1845.

Lokalbezüge: Region Rhein-Erft-Rur

Stolpersteine – mehr als Messingplatten

Mitarbeiter des Betriebshofes verlegen die Stolpersteine für die interreligiöse Familie Riek in Quadrath-Ichendorf.

Stolpersteine sind in nahezu allen Kommunen in unserer Region zu sehen. Sie sind eine Form der Aufarbeitung und ermöglichen es das Schicksal der ehemaligen Bürger*innen unserer Region zu verstehen. Um einen Stolperstein verlegen zu können, ist es nötig den korrekten Namen und das Geburtsjahr der Geburtsurkunde zu entnehmen, die letzte selbstgewählte Wohnadresse über die Meldekartei herauszufinden, und zu dem Schicksal – Deportation, Flucht, Ermordung – zu recherchieren. Für Namen, Geburtsjahr und Adresse reicht es die Archivbestände des Stadtarchivs zu prüfen. Die Dokumente zum Schicksal unserer ehemaligen Mitbürger*innen werden in der Regel in andernorts aufbewahrt. Die Arolsen Archives, die Landesarchive und das Bundesarchiv verwahren wertvolle Quellen zur Verfolgung und Wiedergutmachung.

Durch die dezentrale Platzierung im Alltag entstehen subtile, aber beständige Erinnerungsorte, die das kollektive Gedächtnis dauerhaft verankern.

Lokalbezüge: Pulheim

Julius Heidt (*05.06.1902 † 18.08.1983)

Julius Heidt, 1930 in Stommeln (Verein für Geschichte Pulheim, Peter Schreiner, Negativ-Nr.: 18A/3/87)

Julius Heidt war ein Stommelner Viehhändler aus einer jüdischen Familie. Um Elisabeth Beuth (*13.10.1910) heiraten zu können, konvertierte Heidt 1929 zum Katholizismus. Das Paar heiratete im September 1933 in Pulheim. 1937 zogen sie von Pulheim nach Köln. Beide wurden 1943 wurden in das Müngersdorfer Deportationslager gebracht, konnten aber fliehen und wurden von einem Bekannten versteckt. Im Versteck blieben sie bis zum Einrücken der Amerikaner Anfang März 1945, kehrten danach wieder nach Pulheim zurück, und nahmen den Viehhandel wieder auf. Sie kümmerten sich außerdem um Geflüchtete und Kriegsheimkehrer. 1946 wurde Julius Heidt von der amerikanischen Militärregierung zum Bürgermeister ernannt. Nach der ersten Kommunalwahl im September 1946 wurde er als Bürgermeister bestätigt und blieb bis 1964 in diesem Amt. Von seinen vier Geschwistern überlebte nur er den Holocaust.

Personengruppe meist älterer Menschen vor einem Teich, im Hintergrund Gebäude

Teil 4 – Nach 1945

Wiedergutmachung, Versöhnung
und Gedenken

1945

1944

Nach 1945 wurden auf deutschem Staats­gebiet umfangreiche Ent­schädigungs­regelungen für überlebende jüdische Opfer entwickelt. Hierzu zählen beispiels­weise das Luxem­burger Ab­kommen sowie Gesetze zur Rückgabe geraubten Besitzes und zur Anerkennung persönlicher Schäden. Diese Maß­nahmen waren gesell­schaft­lich und politisch stark umstritten. Neben der direkten, finanziellen Ent­schädigung entstanden vielerorts lokale Erinnerungs­orte wie Gedenk­tafeln und Mahn­male, die an die Ver­folgten erinnern sollen. Jüdische Fried­höfe wurden zum Zweck der Erinnerung unter Denkmal­schutz gesetzt. Ein weithin sichtbares Zeichen des Gedenkens ist zudem das Projekt der Stolper­steine, das seit den 1990er-Jahren in zahl­reichen Städten umgesetzt wird und durch individuelle Gedenk­plaketten an die früheren Wohn­orte der Opfer erinnert.

1952 traf die Bundesrepublik im Luxemburger Abkommen mit Israel eine Vereinbarung über die Entschädigung jüdischer Opfer. Das Abkommen war von beiden Seiten umstritten: In Israel wurde die Zahlung teilweise als unzureichend bzw. als „Blutgeld“ bezeichnet, während in Deutschland ein Teil der Bevölkerung die Höhe der Leistungen als zu hoch oder nicht nötig empfand. Im Bundestag stimmte nur eine knappe Mehrheit für die Annahme des Abkommens.

Elementare Bausteine der Wiedergutmachung waren das Rückerstattungs- und das Bundesentschädigungsgesetz. Ersteres regelte die Rückgabe wiederauffindbaren Eigentums, vor allem solcher Werte, die in die Hände privater Nutznießer gelangt waren. Letzteres erlaubte jedem Einzelnen, Schäden an Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit, Ausbildung und beruflichem Fortkommen geltend zu machen – auch für Familienmitglieder.

Maschinengeschriebenes Schriftstück

Antrag der Erben von Gustav Heidt zur Rückerstattung zweier Grundstücke in Hürth. Die Gemeinde Hürth leistete nach drei Jahren Verhandlungen widerwillig eine Ausgleichszahlung von 7.500 DM (Stadtarchiv Hürth, Bestand 1.12.5424).

Haus, Mitte: Davidstern, hebräische Inschrift und Menora. Daneben: Platten mit Text.

Gedenkstätte am ehemaligen Standort der Brühler Synagoge in der Straße „An der Synagoge“ (Foto: Willy Horsch)

Über diese materielle Entschädigung hinaus entschied jede Kommune eigenständig über die Errichtung von Mahn und Gedenkstätten, die von schlichten Opfertafeln an ehemaligen Synagogenstandorten bis zu kunstvollen Skulpturen reichen.

Gedenkstätte am ehemaligen Standort der Brühler Synagoge in der Straße „An der Synagoge“ (Foto: Willy Horsch)

Oben Tafel mit Text, unten buchförmig mit Text u. Davidstern mittig auf Kugel.

Die Brühler Gedenkstätte „An der Synagoge“ (ohne Datierung). (Stadtarchiv Brühl)

Ein besonders eindrucksvolles Beispiel ist das Mahnmal auf dem Propst-Bechte-Platz in Jülich, das am 2. Dezember 2001 eingeweiht wurde. Zahlreiche jüdische Friedhöfe, heute unter Denkmalschutz, dienen ebenfalls als Mahnmale.

Mahnmal auf dem Propst-Bechte-Platz in Jülich (Stadtarchiv Jülich)

Mahnmal auf dem Propst-Bechte-Platz in Jülich (Stadtarchiv Jülich)

Mahnmal in Jülich. Im Hintergrund sind Bäume.
Schreiben eines ehemaligen amerikanischen Soldaten über Zustand jüdischer Friedhof.

Schreiben des ehemaligen amerikanischen Soldaten Kurt Hermanns an das Amt Horrem über den Zustand des jüdischen Friedhofs in Kerpen (Stadtarchiv Kerpen, Amt Horrem, Nr. 393)

Ein weiteres, flächendeckendes Zeichen des Gedenkens ist das Projekt der Stolpersteine des Künstlers Gunter Demnig. Seit 1992 werden an den letzten frei gewählten Wohnorten der Opfer kleine Gedenk­plaketten eingelassen. Im Rhein Erft Kreis war Brühl am 11. Juli 2003 als erste Kommune aktiv und verlegte bisher insgesamt 39 Steine; bis heute wurden in allen Kommunen der Kreise 645 Stolpersteine verlegt.

Stolperstein für Heinrich Zehnpfennig (Foto: Stadtarchiv Bergheim).

Stolperstein für Heinrich Zehnpfennig (Foto: Stadtarchiv Bergheim).

Stolperstein von Heinrich Zehnpfennig.

Auch die Benennung von Straßen wird als Symbol der Versöhnung genutzt. In Hürth wurde 2003 die Erderstraße nach der jüdischen Familie Erder benannt. Santa Pelham (geborene Erder), eine der wenigen Überlebenden, nahm persönlich an der Enthüllung teil.

Zeitungsartikel über Einweihung umbenannter "Erderstraße" mit Foto von vier Frauen.

Zeitungsartikel: Santa Pelham geb. Erder besucht anlässlich der Enthüllung des Straßenschildes der Erderstraße die Stadt Hürth (Kölnische Rundschau vom 8.9.2003).

6 Erwachsene sitzen auf Treppenstufe vor Hauseingang, hinter ihnen stehen 10 weitere.

Ehemalige jüdische Mitbürger*innen besuchten 1984, nach einer Einladung der Stadt Wesseling, ihre alte Heimatstadt (Stadtarchiv Wesseling).

Materielle Entschädigungen, lokale Gedenkstätten, Stolpersteine und Straßenbenennungen verankern das Gedenken im Alltag der Region Rhein-Erft-Rur und bilden das Fundament dauerhafter Versöhnung.

Ehemalige jüdische Mitbürger*innen besuchten 1984, nach einer Einladung der Stadt Wesseling, ihre alte Heimatstadt (Stadtarchiv Wesseling).

Mehr als nur Fußnoten

Schulte, Klaus H. S., Dokumentation zur Geschichte der Juden am linken Niederrhein seit dem 17. Jahrhundert, Düsseldorf 1972.

Schulte, Klaus H. S., Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden im Herzogtum Jülich, 2 Teile, MS, Neuss 1988.

Stern, Selma, The Court Jew. Philadelphia 1950.

Toch, Michael, Die Juden im mittelalterlichen Reich, in: Enzyklopädie Deutscher Geschichte 44. München 1998.

Dovern, Willi, Die Jüdische Bevölkerung in der Bürgermeisterei Aldenhoven 1799-1935, in: Jülicher Geschictsverein 12. Jülich 1990.

Müller, Regina, Um Heimat und Leben gebracht. Zur Geschichte der Juden im alten Landkreis Düren 1830–1945, Düren 1989.

Zittartz-Weber, Suzanne, Zwischen Religion und Staat. Die jüdischen Gemeinden in der preußischen Rheinprovinz 1815–1871, Essen 2003.

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StA Elsdorf, Namenregister für die Juden der Mairie Esch.

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Brocke, Michael, Feuer an Dein Heiligtum gelegt. Zerstörte Synagogen 1938 in Nordrhein-Westfalen, erarbeitet vom Salomon Ludwig-Steinheim-Institut für deutsch-jüdisches Geschichte (Gedenkbuch der Synagogen Deutschlands 1938, Bd. 1), Bochum 1999.

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