Diese Ausstellung beschäftigt sich mit der Geschichte der jüdischen Gemeinden in der Region Rhein-Erft-Rur seit dem Mittelalter. Sie thematisiert dabei die frühen Zeugnisse des Zusammenlebens wie der Verfolgungen ebenso wie Gleichheit, Toleranz, Integration und Assimilierung in den folgenden Jahrhunderten bis 1933 sowie Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung während der Shoah. Auch die „Wiedergutmachung“, die Versöhnung und das Gedenken nach 1945 sowie die heutige Situation werden abgebildet. Dabei wird deutlich, wie sehr christliche und jüdische Kultur und Tradition einander über Jahrhunderte beeinflusst haben.
Bereits in der Spätantike lässt sich jüdisches Leben in Köln nachweisen, wobei ein Dekret von 321 die früheste bekannte Erwähnung darstellt und zeigt, dass jüdische und christliche Traditionen hier früh nebeneinander bestanden. Seit dem 13. Jahrhundert ist jüdisches Leben auch in Bergheim, Brühl, Erftstadt und Jülich nachgewiesen, vereinzelte Belege des 14. Jahrhunderts finden sich in Frechen und Bedburg. Phasen des Zusammenlebens wechselten sich mit Phasen schwerer Verfolgungen – etwa während der Kreuzzüge und der Pestpogrome des 14. Jahrhunderts – ab. Erst in der Frühen Neuzeit entstand wieder ein stabileres jüdisches Gemeindeleben, das jedoch stark von der Haltung der jeweiligen Landesherren abhing und sich in Formen begrenzter Selbstverwaltung sowie regionaler Vernetzung zeigte.
Ein Dekret von Kaiser Konstantin aus dem Jahr 321 erlaubte es erstmalig, Juden in den Kölner Stadtrat zu berufen. Dieses Dokument stellt den frühesten nachweisbaren Hinweis auf jüdische Menschen im Rheinland dar und verdeutlicht, dass jüdische und christliche Traditionen im Gebiet bereits seit spätantiken Zeiten vergleichbare Wurzeln besitzen. Bereits acht Jahre zuvor, im Jahr 313, wurde im Rahmen des Edikts von Mailand die Religionsfreiheit für Christen und für alle anderen Menschen festgeschrieben.

Es ist anzunehmen, dass das Dekret von 321 auch auf unsere Region, mit zahlreichen villae rusticae, die die Stadt mit lebensnotwendigen Gütern versorgten, Auswirkungen hatte. Der erste schriftliche Beleg jüdischen Lebens in unserer Region stammt allerdings erst aus dem Jahr 1096 – dem Jahr des ersten Kreuzzugs. Erzbischof Hermann III. ließ damals Kölner Jüdinnen und Juden nach Kerpen und in sechs andere Orte bringen, um sie vor den fanatischen Kreuzfahrern zu schützen. Nur in Kerpen überlebten die Juden dieses Massaker.
Der Grabstein des 1156 verstorbenen Rabbiners Jacob aus Köln wurde nach der Verwüstung des Kölner Judenfriedhofs Judenbüchel 1349 beim Ausbau der Landesburg Lechenich wiederverwendet und befindet sich noch immer am Vorburgtor (Willy Horsch, 2012, CC BY 3.0).
Der Grabstein des 1156 verstorbenen Rabbiners Jacob aus Köln wurde nach der Verwüstung des Kölner Judenfriedhofs Judenbüchel 1349 beim Ausbau der Landesburg Lechenich wiederverwendet und befindet sich noch immer am Vorburgtor (Willy Horsch, 2012, CC BY 3.0).
Seit dem 13. Jahrhundert ist jüdisches Leben auch in Bergheim, Brühl, Erftstadt und Jülich nachgewiesen, vereinzelte Belege des 14. Jahrhunderts finden sich in Frechen und Bedburg. In der gesamten Region kam es während der Pest 1348/49 zu brutalen Ausschreitungen gegen hier lebende jüdische Menschen, die mit Mord oder Vertreibung endeten.
Immer wieder und überall kam es im Heiligen Römischen Reich zu Pogromen gegen Mitglieder jüdischer Gemeinden. Diebold Schillings Luzerner Chronik thematisiert diese martialische Gewalt, hier die Verbrennung von Ravensburger Juden 1429 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern).
Immer wieder und überall kam es im Heiligen Römischen Reich zu Pogromen gegen Mitglieder jüdischer Gemeinden. Diebold Schillings Luzerner Chronik thematisiert diese martialische Gewalt, hier die Verbrennung von Ravensburger Juden 1429 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern).
In den folgenden Jahrhunderten lebten in den Orten unserer Region jüdische Menschen vereinzelt, teilweise auch kontinuierlich wie in Lechenich, aber nicht in größeren Gemeinschaften. Ein regeres jüdisches Gemeindeleben entwickelte sich allmählich in der Frühen Neuzeit und speziell nach dem Dreißigjährigen Krieg – abhängig von der Toleranz der jeweiligen Landesherren, die die Ansiedlung von jüdischen Menschen regulierten.
1716 wurde der Jude Heymann wegen Tabakrauchens auf der Straße („alzeith mit der tabacks feifen im maul über die gassen“) „denunzyrt“ und bestraft. Er gab daraufhin zu Protokoll, dass auch viele andere auf der Straße rauchen würden. (Stadtarchiv Kerpen, Depositum Pfarre St. Martinus, Gerichtsakten, Nr. 337)
Als Inhaber des so genannten „Judenregals“ konnten die Landesherren sie gegen Entgelt unter Schutz stellen.
1266 regelte Erzbischof Engelbert II. das Friedhofs- und Bestattungsrecht, Zollbestimmungen und das Monopol für den Geldverleih für die jüdische Bevölkerung. Die Quelle ist nicht nur inhaltlich für das christlich-jüdische Verhältnis, sondern auch wegen ihrer äußeren Form als in Stein gehauene Urkunde bedeutend. Das so genannte „Judenprivileg“ ist im Kölner Dom zu sehen (© Superbass / CC-BY-SA-4.0).
Die rechtliche Stellung der hier lebenden jüdischen Menschen wurde in Kurköln seit Ende des 16. und im Herzogtum Jülich-Berg seit dem Ende des 17. Jahrhunderts fixiert. In Bergheim und in Brühl fanden nach 1700 sogenannte Judenlandtage statt, die als Organe jüdischer Selbstverwaltung galten. Alltagsaspekte wie die Vernetzung des Kerpener Juden Moyses – Schwiegervater des Jülicher Juden Benedict – über Orts- und Territorialgrenzen hinweg oder die Taufe eines Wesselinger Juden sind den Quellen des 17. und 18. Jahrhunderts zu entnehmen.
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Die jüdische Gemeinde im mittelalterlichen Brühl
Durch die Einführung französischer Verwaltungsstrukturen am Ende des 18. Jahrhunderts erhielten Juden im Rheinland erstmals umfassende Bürgerrechte. Sie wurden jedoch schon bald wieder beschnitten und bestanden bis zur endgültigen rechtlichen Gleichstellung im Deutschen Reich 1871 nur eingeschränkt. Die neuen Freiheiten förderten zunächst eine starke gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration, was sich in Vereinsmitgliedschaften, wachsendem Wohlstand und einer offen gelebten, zugleich aber oft verblassenden religiösen Identität zeigte. Mit dem Erstarken antisemitischer Stimmungen ab der Wende zum 20. Jahrhundert und besonders nach dem Ersten Weltkrieg kam es jedoch zu wachsender Ausgrenzung, die einige jüdische Gemeinschaften zur Gründung eigener kultureller und sportlicher Vereine veranlasste.
Die Errungenschaften der Französischen Revolution wurden mit der Eroberung der linksrheinischen Gebiete 1794 und der Eingliederung in das französische Staatsgebiet 1801 im neu gegründeten „Roer-Departement“ eingeführt. Für die Menschen jüdischen Glaubens bedeutete das erstmals eine rechtliche Gleichstellung mit den übrigen Staatsbürgern. Schon sechs Jahre später, 1808, wurden diese durch Napoleon Bonaparte wieder eingeschränkt. Die geltenden Gesetze blieben auch nach der Übernahme der Rheinprovinz durch die Preußen 1816 in Kraft. Erst mit der Reichsgründung 1871 wurden die Juden rechtlich der übrigen Bevölkerung gleichgestellt.
1808 änderte sich für jüdische Menschen die Namengebung: Die jüdischen Frauen und Männer im nördlichen Mittel- und Westeuropa hatten bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts meist noch keine festen Familiennamen. Die Namen bestanden aus dem eigenen Vornamen und dem Vornamen des Vaters verbunden mit einem zwischengeschobenen ben („Sohn von“) oder bat („Tochter von“). Mit Dekret vom 20. Juli 1808 wurden feste Familien- und Vornamen eingeführt. So sollte die Assimilation, also die Anpassung an die Gesellschaft gefördert werden. Für die Marie [Bürgermeisterei] Esch hat sich das Register, in das die neuen Namen am 20. Juli 1808 eingetragen wurden, erhalten.
Die neuen Freiheiten führten zu einer zunehmenden Integration der jüdischen Bevölkerung in die Gesellschaft. Ein sichtbares Zeichen hierfür sind die überall nachweisbaren Mitgliedschaften Menschen jüdischen Glaubens in den bürgerlichen Vereinen. Auch wirtschaftlich führten die neuen Möglichkeiten zu einem überdurchschnittlichen Wohlstand.
Trotz der Aufhebung von Berufsbeschränkungen blieben die traditionellen Handelsberufe im Laufe des 19. Jahrhunderts die vorherrschenden Gewerbe. Allerdings spezialisierte sich der Handel. Durch die zunehmende Emanzipation und Gewerbefreiheit war er auch in Sparten möglich, die bis dahin Juden verschlossen waren. Die Bezeichnung „Kaufmann“ löste die „Handelsleute“ ab.
Immer mehr Juden waren aufgrund des Steueraufkommens wahlberechtigt, einzelne wurden auch in die Stadtverordnetenversammlungen gewählt. Die jüdische Identität konnte offen gelebt werden: Jüdische Feste wurden ganz selbstverständlich in den größeren Gaststätten und Sälen der Orte gefeiert.
Einladung zum „Simchas-Thora-Ball“ (Kreis-Intelligenzblatt für Euskirchen und Rheinbach Nr. 40 vom 3. Oktober 1868) und zum „Purim-Ball“ im Englischen Hof in Lechenich (Euskirchener Zeitung, Nr. 14, 15.2. 1879, beide Stadtarchiv Euskirchen).
Gleichzeitig verlor das Judentum im Alltagsleben vielfach an Bedeutung. Zahlreiche Jüdinnen und Juden fühlten sich vornehmlich als „gute Deutsche“ und kaum noch als jüdische Menschen.
Doch gegen Ende des 19. Jahrhunderts kam der Antisemitismus als eine neue Form der Feindlichkeit gegenüber einer angeblichen „jüdischen Rasse“ im Sinne des Darwinismus auf. Er steigerte sich nach dem Ersten Weltkrieg zu offenen Anfeindungen gegenüber jüdischen Menschen. Diese spürbare schrittweise Ausgrenzung aus der bürgerlichen Gesellschaft führte bei Teilen der jüdischen Bevölkerung zu einer Rückbesinnung auf die jüdischen Wurzeln.
Es entstanden eigene jüdische Vereine, wie z.B. Jüdische Jugendvereine, so 1919 in Kerpen und Jülich, und Sportvereine, wie z.B. der VINTUS 1926 in Jülich und die „Turn- und Sportgruppe des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten“ 1925 in Düren. Diese Vereine blieben aber bis 1933 noch eine Minderheit im jüdischen Leben.
Faustball Wanderpreis des VINTUS (Verband der jüdischen neutralen Turn- und Sportvereine) gestiftet vom Jüdischen Jugend-Verein Jülich im Jahr 1929. Seit 1926 hatte der Jugend-Verein eine eigene Sportabteilung (Museum Zitadelle Jülich, Inv.-Nr. 1996-0054, Schenkung Joseph M. Voss).
Bis 1936 gab es beim Horremer SV etliche jüdische Fußballspieler: Walter Ehrlich, Jg. 1910, war mehrere Jahre lang Torwart der 1. Mannschaft und wanderte 1935 nach Johannesburg/Südafrika aus. Auch die Vettern Bruno Cohen, Jg. 1911, (vierter von rechts) und Kurt Hermanns, Jg. 1910, spielten schon als Schüler für den HSV. Sie wanderten 1935 bzw. 1936 nach New York aus (Stadtarchiv Kerpen, Bildarchiv Nr. 4148).
Bis 1936 gab es beim Horremer SV etliche jüdische Fußballspieler: Walter Ehrlich, Jg. 1910, war mehrere Jahre lang Torwart der 1. Mannschaft und wanderte 1935 nach Johannesburg/Südafrika aus. Auch die Vettern Bruno Cohen, Jg. 1911, (vierter von rechts) und Kurt Hermanns, Jg. 1910, spielten schon als Schüler für den HSV. Sie wanderten 1935 bzw. 1936 nach New York aus (Stadtarchiv Kerpen, Bildarchiv Nr. 4148).
Die Satzung des Jüdischen Jugendbundes Kerpen vom 1. November 1919 nennt als Vereinsziel „die Anhänglichkeit seiner Mitglieder an das Judentum [zu] erhalten und kräftig in ihren Sinn für alle idealen Interessen anregen, sie geistig und körperlich fortbilden und zu edler Geselligkeit [zu] vereinen“ (Stadtarchiv Kerpen, Amt Kerpen 621).
Archivmaterial zu Synagogen
Unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 setzte eine umfassende Entrechtung und systematische Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung ein, die sich über Boykotte, gesetzliche Diskriminierung und alltägliche Schikanen stetig verschärfte. Mit den Novemberpogromen 1938 erreichte die Gewalt eine neue Dimension. Synagogen wurden zerstört, jüdische Menschen misshandelt und getötet sowie die Betroffenen zusätzlich finanziell belastet. Während des Zweiten Weltkriegs führten Deportationen, Zwangsarbeit und industrielle Massenmorde schließlich zur Ermordung von etwa sechs Millionen europäischen Jüdinnen und Juden. Darunter war nahezu die gesamte jüdischen Bevölkerung der heutigen Kreise Rhein-Erft und Düren, deren Gemeinschaft nach 1945 vollständig vernichtet war.
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 begann die systematische Diskriminierung und Unterdrückung der Jüdinnen und Juden im Deutschen Reich. Die propagierte Hetze entlud sich unmittelbar nach diesem Ereignis bereits in gewaltsamen Übergriffen gegenüber der jüdischen Bevölkerung. Wer diese Übergriffe als einmalige antisemitische Aktion ansah, wurde am 1. April 1933 eines Besseren belehrt: Mit dem sogenannten Judenboykott sollten auch die übrigen Einwohner*innen an der Unterstützung jüdischer Geschäfte und Einrichtungen gehindert werden, indem Nationalsozialisten Stellung vor jüdischen Geschäften bezogen.
Judenboykott in Frechen vor dem Geschäft Cohen auf der Hauptstraße. Auf dem Schild ist zu lesen: „Deutsche kaufen nicht in diesem Juden-Laden“ (Stadtarchiv Frechen, BS 000423-01)
Bis zum Jahr 1938 wurde eine sukzessive Ausgrenzung und Benachteiligung der jüdischen Bevölkerung vorangetrieben. Schon die Rassengesetze von 1935 machten jüdische Menschen zu Bürgerinnen und Bürgern zweiter Klasse. Diese Diskriminierung betraf alle Lebensbereiche.
Als Beispiel kann die vorgeschriebene Annahme der Zwangsnamen „Sara“ (für Frauen) und „Israel“ (für Männer) ab dem 17. August 1938 angeführt werden.
Archivmaterial zum Thema Entrechtung
Die Ereignisse des November 1938 überschatteten die bereits erlittenen Benachteiligungen. In ganz Deutschland – so auch in der Region an Rhein, Erft und Rur – brannten Synagogen, wurden jüdische Geschäfte und Häuser geplündert und zerstört sowie jüdische Menschen überfallen und ermordet. Ausgelöst wurde diese Gewalt durch eine antisemitische Hetzrede von Joseph Goebbels. Die Novemberpogrome markieren den überaus gewaltsamen Übergang von der Ausgrenzung und Diskriminierung der jüdischen Menschen zur systematischen Verfolgung bis hin zum Holocaust.
Die Reichprogromnacht in Brühl. Das Bild zeigt den Brand der Synagoge in Brühl am 10. November 1938 (Stadtarchiv Brühl, Neff –Synagogenbrand 10 Nov 1938).
Die Reichprogromnacht in Brühl. Das Bild zeigt den Brand der Synagoge in Brühl am 10. November 1938 (Stadtarchiv Brühl, Neff –Synagogenbrand 10 Nov 1938).
Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 und insbesondere nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Jahr 1941 verschärfte sich die Lage der jüdischen Bevölkerung weiter.
Beschreibung der Ausschreitungen im Rahmen der Reichspogromnacht in Kerpen (Stadtarchiv Kerpen, Amt Kerpen Nr. 2966, Bl. 4).
Sie wurden in sogenannten Ghettos zusammengetrieben und anschließend in die eroberten Gebiete Osteuropas deportiert. Dort mussten gesunde Menschen Zwangsarbeit leisten, während Kranke, Ältere und Kinder entweder durch Sonderaktionen der SS oder in Vernichtungslagern ermordet wurden. Auch in unserer Region wurden Menschen verschleppt. Vom sogenannten „Ghettohaus“ wurden die letzten 31 noch in Kerpen lebenden jüdischen Kinder, Frauen und Männer am 18. Juli 1942 deportiert: der Jüngste war der 4-jährige Erich Eiffeler, der Älteste der 86-jährige Philipp Voss. Die meisten von ihnen wurden nach Maly Trostinec bei Minsk gebracht und sofort ermordet. Niemand von ihnen überlebte den Holocaust.
Deportation von jüdischen Menschen aus Kerpen (Stadtarchiv Kerpen, Bildarchiv Nr. 5830).
Deportation von jüdischen Menschen aus Kerpen (Stadtarchiv Kerpen, Bildarchiv Nr. 5830).

Ungefähr sechs Millionen Menschen der jüdisch-europäischen Bevölkerung fielen der antisemitischen Mordmaschinerie der Nationalsozialisten und ihrer vielen willfährigen Helfer so zum Opfer – unter ihnen die überwiegende Mehrheit der jüdischen Bevölkerung der heutigen Kreise Rhein-Erft und Düren. Im heutigen Rhein-Erft-Kreis waren es fast 700 Jüdinnen und Juden.
Nach der Niederlage des Deutschen Reiches 1945 war die ehemals blühende jüdische Gesellschaft in unserer Region vollständig ausgelöscht.
Lokalbezüge: Bergheim
Ein Dokument der Entrechtung
Lokalbezüge: Pulheim-Stommeln
Alltagsleben einer Krämerfamilie
Lokalbezüge: Elsdorf
Warum der jüdische Friedhof die NS-Zeit überstand
Lokalbezüge: Region Rhein-Erft-Rur
Stolpersteine – mehr als Messingplatten
Lokalbezüge: Pulheim
Julius Heidt (*05.06.1902 † 18.08.1983)
Nach 1945 wurden auf deutschem Staatsgebiet umfangreiche Entschädigungsregelungen für überlebende jüdische Opfer entwickelt. Hierzu zählen beispielsweise das Luxemburger Abkommen sowie Gesetze zur Rückgabe geraubten Besitzes und zur Anerkennung persönlicher Schäden. Diese Maßnahmen waren gesellschaftlich und politisch stark umstritten. Neben der direkten, finanziellen Entschädigung entstanden vielerorts lokale Erinnerungsorte wie Gedenktafeln und Mahnmale, die an die Verfolgten erinnern sollen. Jüdische Friedhöfe wurden zum Zweck der Erinnerung unter Denkmalschutz gesetzt. Ein weithin sichtbares Zeichen des Gedenkens ist zudem das Projekt der Stolpersteine, das seit den 1990er-Jahren in zahlreichen Städten umgesetzt wird und durch individuelle Gedenkplaketten an die früheren Wohnorte der Opfer erinnert.
1952 traf die Bundesrepublik im Luxemburger Abkommen mit Israel eine Vereinbarung über die Entschädigung jüdischer Opfer. Das Abkommen war von beiden Seiten umstritten: In Israel wurde die Zahlung teilweise als unzureichend bzw. als „Blutgeld“ bezeichnet, während in Deutschland ein Teil der Bevölkerung die Höhe der Leistungen als zu hoch oder nicht nötig empfand. Im Bundestag stimmte nur eine knappe Mehrheit für die Annahme des Abkommens.
Elementare Bausteine der Wiedergutmachung waren das Rückerstattungs- und das Bundesentschädigungsgesetz. Ersteres regelte die Rückgabe wiederauffindbaren Eigentums, vor allem solcher Werte, die in die Hände privater Nutznießer gelangt waren. Letzteres erlaubte jedem Einzelnen, Schäden an Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit, Ausbildung und beruflichem Fortkommen geltend zu machen – auch für Familienmitglieder.
Über diese materielle Entschädigung hinaus entschied jede Kommune eigenständig über die Errichtung von Mahn und Gedenkstätten, die von schlichten Opfertafeln an ehemaligen Synagogenstandorten bis zu kunstvollen Skulpturen reichen.
Gedenkstätte am ehemaligen Standort der Brühler Synagoge in der Straße „An der Synagoge“ (Foto: Willy Horsch)
Ein besonders eindrucksvolles Beispiel ist das Mahnmal auf dem Propst-Bechte-Platz in Jülich, das am 2. Dezember 2001 eingeweiht wurde. Zahlreiche jüdische Friedhöfe, heute unter Denkmalschutz, dienen ebenfalls als Mahnmale.
Mahnmal auf dem Propst-Bechte-Platz in Jülich (Stadtarchiv Jülich)
Mahnmal auf dem Propst-Bechte-Platz in Jülich (Stadtarchiv Jülich)
Ein weiteres, flächendeckendes Zeichen des Gedenkens ist das Projekt der Stolpersteine des Künstlers Gunter Demnig. Seit 1992 werden an den letzten frei gewählten Wohnorten der Opfer kleine Gedenkplaketten eingelassen. Im Rhein Erft Kreis war Brühl am 11. Juli 2003 als erste Kommune aktiv und verlegte bisher insgesamt 39 Steine; bis heute wurden in allen Kommunen der Kreise 645 Stolpersteine verlegt.
Stolperstein für Heinrich Zehnpfennig (Foto: Stadtarchiv Bergheim).
Stolperstein für Heinrich Zehnpfennig (Foto: Stadtarchiv Bergheim).
Auch die Benennung von Straßen wird als Symbol der Versöhnung genutzt. In Hürth wurde 2003 die Erderstraße nach der jüdischen Familie Erder benannt. Santa Pelham (geborene Erder), eine der wenigen Überlebenden, nahm persönlich an der Enthüllung teil.
Materielle Entschädigungen, lokale Gedenkstätten, Stolpersteine und Straßenbenennungen verankern das Gedenken im Alltag der Region Rhein-Erft-Rur und bilden das Fundament dauerhafter Versöhnung.
Ehemalige jüdische Mitbürger*innen besuchten 1984, nach einer Einladung der Stadt Wesseling, ihre alte Heimatstadt (Stadtarchiv Wesseling).


















































